Während der Mietzeit
Während der Mietzeit
Sind Grenzüberschreitungen während der Mietzeit möglich?
Im Normalfall können die Langzeitmietwagen auch im europäischen Ausland genutzt werden. Aus Sicherheitsgründen unterliegen bestimmte Fahrzeuge jedoch länderspezifischen Einreisebeschränkungen. Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Mietwagenreservierung über diese Einreiseregelung oder fragen Sie uns vor Ihren Ausreisewunsch unter der Hotline: +49 202 25727-4330 nach den Beschränkungen.
Das Mietfahrzeug zeigt „Inspektion“ an – was muss ich tun?
Während der Mietzeit fällig werdende Wartungen / Inspektionen / Verschleißreparaturen hat der Mieter nur nach Rücksprache und nach schriftlicher Freigabe durch den Vermieter in einer autorisierten Kooperationsfachwerkstatt durchführen zu lassen. Ein Arbeitsauftrag muss vom Mieter erstellt und unterzeichnet werden.
Woher bekomme ich einen Arbeitsauftrag?
Einen Arbeitsauftrag finden Sie in unserer Bordmappe oder auf unserer Internetseite unter Download. Füllen Sie diesen bitte entsprechend vollständig aus und unterzeichnen Sie diesen – unser Servicepartner benötigt diesen zum Zwecke der Abrechnung.
Wann muss ich einen Arbeitsauftrag erstellen?
Einen Arbeitsauftrag müssen Sie bei jeder Beauftragung erstellen – unser Servicepartner benötigt diesen zum Zwecks der Abrechnung.
Welche Servicepartner hat die akf servicelease GmbH und wo finde ich sie?
Unsere zahlreichen Servicepartner finden Sie unter "Reifen- und Servicepartner".
Habe ich einen Anspruch auf einen Werkstattersatzwagen?
Bei Inanspruchnahme eines Werkstattersatzfahrzeugs – die Auswahl des Vermietunternehmens und der Ersatzwagengruppe erfolgt ausschließlich durch den Vermieter – werden die Kosten nur für die Reparaturdauer (Reparaturen ab 5 Stunden Dauer) übernommen.
Ein Radwechsel steht an – was ist zu tun?
Rufen Sie bitte die akf servicelease unter +49 202 25727-4215 an, man wird Ihnen dort einen Reifenpartner in Ihrer Nähe nennen und die Freigabe erteilen.
Was passiert mit den gewechselten Rädern?
Die Räder werden bundesweit bei unserem Servicepartner eingelagert – für Sie kostenneutral und in der Rate enthalten.
Der Mietwagen muss zum TÜV – was muss ich tun?
Nehmen Sie Kontakt zu einem Servicepartner von uns auf – unsere zahlreichen Servicepartner finden Sie unter "Reifen- und Servicepartner" – und geben Sie das amtliche Kennzeichen an. Der Servicepartner wird dann alles Weitere veranlassen. Bitte denken Sie daran: Der Mieter ist verpflichtet, fällige Termine für die Haupt- und Abgasuntersuchung zu veranlassen.
Welche Länder werden durch das Kartenmaterial in den Navigationsgeräten abgedeckt?
Alle Navigationssysteme sind mit Kartenmaterial für ganz Deutschland ausgestattet.
Wer haftet für Ordnungswidrigkeiten während meiner Langzeitmiete?
Gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen haften Sie als Fahrzeugmieter unbeschränkt für sämtliche im Zusammenhang mit Verkehrs- und Ordnungsvergehen entstehenden Kosten und Gebühren. Wir geben die Mieterdaten, wie diese bei der Anmietung angegeben und akzeptiert wurden, an die anfragende Behörde weiter.
Besonderheiten für Fahrten mit einem Langzeitmietwagen ins Ausland
Bitte erkundigen Sie sich vor der Einreise in andere europäische Länder über Besonderheiten im Straßenverkehr und Verkehrsordnungen. Der Mieter ist selbst für die Einhaltung der länderspezifischen Verkehrsordnungen und die damit verbundene rechtzeitige Bezahlung von Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten sowie von Maut- und Straßenbenutzungsgebühren verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass diese Kosten nicht Vertragsbestandteil sind.
Darf im Mietfahrzeug geraucht werden?
In allen Mietfahrzeugen ist das Rauchen verboten. In jedem Fall des schuldhaften Verstoßes gegen dieses Verbot durch Mieter, Fahrer oder vom Mieter oder Fahrer beförderte Dritte ist der Vermieter befugt, dem Mieter eine Reinigungsschadensersatzpauschale in Rechnung zu stellen.
Dürfen Tiere im Fahrzeug transportiert werden?
In allen Mietfahrzeugen ist das Mitführen von Tieren jeglicher Art verboten. In jedem Fall des schuldhaften Verstoßes gegen dieses Verbot durch Mieter, Fahrer oder vom Mieter oder Fahrer beförderte Dritte ist der Vermieter befugt, dem Mieter eine Reinigungsschadensersatzpauschale in Rechnung zu stellen.