Grüne Versicherungskarte

Partner für Ihr Sicherheit

Sie benötigen für Ihr Mietfahrzeug einen Versicherungsnachweis für das europäische Ausland?

So einfach ist der Weg für Sie:

Versicherungsnachweis (zeitlich begrenzt)

Wir benötigen, um Ihnen eine Vollmacht zur Grenzüberschreitung zu erstellen, Ihre vollständigen Privatdaten (Name, Vorname, Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort) – dafür füllen Sie bitte das ua. Formular aus.

Beachten Sie bitte:

Eine Versendung der „Grüne Versicherungskarte“ ist, aufgrund des Kennzeichenabkommens, überflüssig geworden. Beim europäischen Kennzeichenabkommen gilt das amtliche Kennzeichen eines Fahrzeugs als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Abkommen gilt in den EWR-Mitgliedsstaaten (Europäischer Wirtschaftsraum) und in der Schweiz. Ist man in diesen Ländern mit seinem Fahrzeug unterwegs, benötigt man keine Grüne Versicherungskarte mehr, jedoch eine Vollmacht des Fahrzeughalters.

 

Grüne Versicherungskarte (NEU)

Persönliche Daten

Fahrzeugdaten

Schutzbrief
Urlaubszeitraum
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Länderliste
Der Europäische Wirtschaftsraum ist im Jahr 1994 durch ein Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den sogenannten EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen entstanden. Die EWR-Mitglieder bilden einen gemeinsamen Markt.
Vertragsstaaten des EWR sind zum einen die 27 EU-Mitgliedstaaten – bitte kreuzen Sie ihr entsprechendes Urlaubsland an (Mehrfachnennungen sind möglich):

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Hinweis
Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied, sie ist aber durch eine Reihe von bilateralen Verträgen mit der EU verbunden. In vielen Bereichen sind Schweizer Staatsangehörige daher EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern gleichgestellt.
Sollten Sie in ein anderes Land (außerhalb EWR) einreisen wollen, tragen Sie es hier ein:


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